Am 23. Mai 1949 haben 65 Menschen in Bonn ein ziemlich gutes Fundament für das gebaut, was wir heute unsere Verfassung nennen: Das Grundgesetz. In diesem schmalen Büchlein, das in jede Jackentasche passt, stehen lauter wichtige Regeln, die wir brauchen, um als Gesellschaft zusammenzuleben, ohne uns gegenseitig zu sehr auf die Nerven zu gehen.
Mit der Verkündung des Grundgesetzes gründete sich auch die Bundesrepublik Deutschland. Da gab’s kein pompöses Tamtam, keine großen Feierlichkeiten mit Konfetti und Blaskapelle, sondern einfach Unterschriften unter ein Dokument, das bis heute funktioniert. 77 Jahre später können wir sagen: Das war eine verdammt gute Idee. Eine der besten, die dieses Land je vollbracht hat.
Warum Deutschland ein Grundgesetz brauchte
Um zu verstehen, warum das Grundgesetz so wichtig ist, muss man sich anschauen, was vor dem 23. Mai 1949 los war:
Wie wir wissen, lag Deutschland nach dem Zweiten Weltkrieg in Trümmern. Nicht nur physisch, sondern auch politisch und moralisch. Die Nazi-Diktatur hat 1A bewiesen, was passiert, wenn ein Staat keine funktionierenden Schutzmechanismen gegen Machtmissbrauch hat, wenn Grundrechte nichts wert sind, wenn es keine unabhängige Justiz gibt, wenn Rechte an der Macht sind – you know the drill.
Die Alliierten hatten Deutschland in Besatzungszonen aufgeteilt. Die Sowjetunion hatte aber andere Pläne für ihre Zone als die westlichen Alliierten. Der Kalte Krieg begann und Deutschland wurde zum Schauplatz der Auseinandersetzung zwischen Ost und West.
1948 beauftragten die drei westlichen Alliierten (USA, Großbritannien und Frankreich) die deutschen Ministerpräsidenten ihrer Zonen, eine verfassungsgebende Versammlung einzuberufen. Das Ergebnis war der sogenannte „Parlamentarische Rat“. Dessen Aufgabe war es, eine Verfassung zu schreiben, die verhindert, dass sich die Geschichte wiederholt. Also eine Verfassung, die Demokratie nicht nur ermöglicht, sondern schützt. Und zwar so sehr, dass man sie nicht einfach mal eben aushebeln kann.
61 Männer, 4 Frauen und ein verdammt wichtiger Job
Der Parlamentarische Rat hatte die Aufgabe, ein Grundgesetz zu verfassen. Daran arbeiteten insgesamt 65 stimmberechtigte Menschen, vier davon waren Frauen:
Frieda Nadig, Elisabeth Selbert, Helene Weber und Helene Wessel gelten heute als „Mütter des Grundgesetzes“, und das völlig zu Recht. Ohne sie würde das Grundgesetz heute wahrscheinlich anders aussehen. Warum?
Besonders Elisabeth Selbert wollte unbedingt, dass Artikel 3 des Grundgesetzes nicht nur den allgemeinen Satz „Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich“ beinhaltet, sondern explizit festschreibt: „Männer und Frauen sind gleichberechtigt“. Das klingt für die meisten von uns heute selbstverständlich, war es aber 1949 absolut nicht. Die Mehrheit im Parlamentarischen Rat fand diesen zusätzlichen Part überflüssig, also startete Selbert eine Kampagne. Sie sprach in Versammlungen, mobilisierte Frauenverbände, schrieb Artikel, argumentierte, nervte, ließ nicht locker. Die Folge: Zehntausende Frauen schrieben Briefe an den Parlamentarischen Rat und der Druck stieg. Am Ende stand der Satz im Grundgesetz und Elisabeth Selbert hat ihr Ziel erreicht.
Dieser Einsatz zeigt: Das Grundgesetz ist kein Geschenk, das vom Himmel gefallen ist. Es ist das Ergebnis von Kämpfen, Debatten und Kompromissen. Viele Menschen haben sich dafür eingesetzt, dass bestimmte Rechte festgehalten werden. Und genau deshalb sollten wir sie wertschätzen und nicht leichtfertig wieder hergeben.
Was steht denn nun im Grundgesetz?
Einiges. Im Folgenden widmen wir uns einer Auswahl der wichtigsten Artikel:
Artikel 1: Unantastbarkeit der Menschenwürde
Mit diesem Satz könnte eigentlich schon alles gesagt sein: „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt“. Dieser Artikel schützt die Menschenwürde und bildet die Grundlage für alle weiteren Grundrechte.
Die in Artikel 1 niedergelegten Grundsätze sind für immer gültig und können nicht geändert werden – zum Glück. Es gibt einfach Dinge, die sind so fundamental, dass keine Mehrheit sie abschaffen darf. Diese Standfestigkeit des Artikels war natürlich volle Absicht des Parlamentarischen Rats, denn die Verfasser:innen des Grundgesetzes haben aus der Geschichte gelernt: In der Weimarer Republik gab es zwar auch schon demokratische Regeln, aber die Verfassung hatte ihre Schwächen. Adolf Hitler und die NSDAP konnten viele demokratische Mechanismen nutzen, um die Demokratie Schritt für Schritt auf legalem Weg abzubauen.
Das Grundgesetz wurde 1949 deswegen bewusst so gebaut, dass es eine „wehrhafte Demokratie“ schützt. Demokratien können zwar auch in einem starken Verfassungsrahmen zusammenbrechen, jedoch erschwert unser Grundgesetz eine legale Selbstabschaffung der Demokratie erheblich.
Artikel 3: Gleichheit vor dem Gesetz
Klingt für uns in Deutschland logisch, ist es aber nicht überall auf der Welt: „Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich“. Dank Elisabeth Selbert finden wir direkt nach diesem Satz auch den Zusatz, dass Männer und Frauen gleichberechtigt sind und der Staat dies auch zu fördern hat. Außerdem darf laut Artikel 3 niemand wegen seines Geschlechts, seiner Herkunft, seiner Sprache, seines Glaubens, seiner politischen Meinung oder seiner Behinderung benachteiligt werden. Wir gehen an dieser Stelle mal nicht weiter darauf ein, dass der Begriff „Rasse“ noch immer im Grundgesetz enthalten ist…
Artikel 3 ist also der sogenannte Gleichheitsgrundsatz. Und natürlich wird, wie auch gegen Artikel 1, regelmäßig dagegen verstoßen. Menschen werden diskriminiert, Chancen sind ungleich verteilt, Gerechtigkeit ist manchmal schwer zu finden. Das Grundgesetz garantiert leider nicht, dass alles perfekt läuft. Aber zumindest gibt es uns mit den Gesetzen die nötigen Werkzeuge an die Hand, um gegen Unrecht vorzugehen.
Artikel 20: Demokratie, Rechtsstaat, Sozialstaat
In Artikel 20 werden die wichtigsten Säulen des deutschen Staates festgeschrieben: Er legt fest, dass Deutschland eine Demokratie, ein Rechtsstaat und ein Sozialstaat ist. Das bedeutet: Die Macht geht vom Volk aus, Gesetze gelten für alle, und der Staat kümmert sich um die Schwächeren. Geschützt sind diese Grundprinzipien durch die Ewigkeitsklausel. Das bedeutet, dass sie auch bei Änderung der Verfassung niemals abgeschafft oder verändert werden dürfen. Gleiches gilt auch für Artikel 1.
Und wenn doch mal irgendwer auf die Idee kommt, diese Prinzipien aushebeln zu wollen, dann greift Artikel 20 Absatz 4: „Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist“. Das ist das Widerstandsrecht. Eine Art Notbremse, die vorsorglich schon mal ins System eingebaut wurde. Die Hoffnung ist natürlich, dass wir sie nie brauchen. Aber dass sie da ist, zeigt: Das Grundgesetz meint es wirklich ernst mit der Demokratie.

Was uns sonst noch laut Grundgesetz zusteht
Das Grundgesetz beginnt mit den Grundrechten aller Menschen. Sie stehen vor allen anderen Regelungen, weil sie die Grundlage allen Handelns sein sollen. Meinungsfreiheit, Pressefreiheit, Versammlungsfreiheit, Religionsfreiheit, Unverletzlichkeit der Wohnung, Briefgeheimnis – das sind keine netten Goodies, das sind fundamentale Rechte.
Schaut man sich beispielhaft mal das Thema Meinungsfreiheit an, klingt das auch schon wieder wie eine Selbstverständlichkeit, ist es aber nicht. In vielen Ländern werden Journalist:innen verfolgt, Künstler:innen zensiert, Wissenschaftler:innen mundtot gemacht.
In Deutschland können wir sagen, was wir denken. Wir können Regierungen kritisieren, ohne Angst haben zu müssen, im Knast zu landen. Wir können demonstrieren, Petitionen starten, Bücher schreiben, Filme drehen. Denn Artikel 5 garantiert uns, dass wir frei unsere Meinung sagen können. Dass Medien ohne Zensur berichten können. Dass Kunst und Wissenschaft frei sind. Natürlich gibt es auch hier wieder Grenzen, denn Meinungsfreiheit bedeutet nicht, dass man andere beleidigen, bedrohen oder verleumden darf.
Warum das Grundgesetz so wichtig ist
Das Grundgesetz ist nicht nur ein theoretisches Dokument für Jurist:innen. Es wirkt jeden Tag, in tausenden Situationen. Wenn die Polizei deine Wohnung durchsuchen will, braucht sie einen richterlichen Beschluss – dank Grundgesetz. Kunst, Musik, Literatur und Filme müssen nicht vom Staat genehmigt werden – dank Grundgesetz. Gerichte entscheiden unabhängig – dank Grundgesetz. Das Grundgesetz schützt Minderheiten vor der Mehrheit. Es schützt Individuen vor dem Staat. Es schützt die Schwachen vor den Mächtigen. Und es gibt uns allen die Freiheit, unser Leben so zu gestalten, wie wir es für richtig halten. Zumindest, wenn wir dabei die Rechte anderer respektieren.
Das Grundgesetz bietet Regeln, die uns schützen. Vor Willkür, vor Machtmissbrauch, vor Diskriminierung. Kein Gesetz darf dem Grundgesetz widersprechen. Und wenn doch, können diese verfassungswidrigen Gesetze für nichtig erklärt werden. Denn wenn eine Regierung, ein Parlament oder sonst wer versucht, gegen das Grundgesetz zu verstoßen, kann man beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe dagegen klagen. Und das Gericht entscheidet dann unabhängig, sachlich und verbindlich über das Urteil.
Ein solches Vorgehen ist nicht selbstverständlich. Wir sehen es, wenn wir uns in der Welt ein wenig umschauen: Ungarn, Polen, Türkei, USA – überall werden demokratische Institutionen geschwächt und Grundrechte eingeschränkt. Selbst in etablierten Demokratien gibt es Tendenzen, Rechte auszuhöhlen. Überwachung wird ausgebaut, Versammlungsfreiheit eingeschränkt, kritische Äußerungen werden verfolgt.
Deswegen müssen wir uns regelmäßig vor Augen führen, dass eine Demokratie kein Zustand ist, den man einmal erreicht und der dann für immer bleibt. Vielmehr muss die Demokratie jeden Tag aufs Neue verteidigt werden.
Warum wir gerne in einer Demokratie leben
Natürlich ist in Deutschland auch nicht alles perfekt. Auch hier gibt es Armut, Diskriminierung, Ungleichheit, Rassismus und Ungerechtigkeit. Aber viele der guten Seiten unseres Lebens sind Folge des Grundgesetzes:
Wir können wählen. Wir können klagen. Wir können demonstrieren. Wir können diskutieren. Wir können Parteien gründen, Initiativen starten, Petitionen einreichen. Und das alles wird uns ermöglicht durch die Demokratie, die uns vom Grundgesetz garantiert wird.
Und ja, zugegeben: Demokratie ist manchmal auch anstrengend. Kompromisse nerven. Debatten ziehen sich. Entscheidungen dauern ewig. Die perfekte Lösung gibt es selten, oft wird’s am Ende einfach nur die am wenigsten schlechte Option, und das kann frustrierend sein. Aber weißt du, was noch frustrierender ist? Keine Demokratie zu haben. Dann ist vielleicht zwar Ruhe, aber die falsche Art davon. Die Ruhe, die entsteht, wenn Menschen Angst haben zu sprechen.
Ein Grund zum Feiern und zum Handeln
77 Jahre Grundgesetz bedeuten 77 Jahre stabile Demokratie in Deutschland. Das ist historisch gesehen eine ganz schön beeindruckende Leistung und ein guter Grund, um zu feiern. Wir leben in einem Land, in dem wir mitgestalten können, in dem Regeln gelten und in dem Rechte geschützt werden (leider in jedweder Bedeutung dieses Wortes, wir meinen hier aber die gute Bedeutung).
Wir sollten das Grundgesetz nicht als selbstverständlich hinnehmen, sondern als Auftrag verstehen, unser demokratisches System zu schützen, zu nutzen und weiterzuentwickeln. Denn eine Demokratie lebt davon, dass Menschen mitmachen. Dass sie wählen gehen, sich informieren, diskutieren und Lösungen finden. Das Grundgesetz gibt uns die Werkzeuge dafür. Es ist an uns, sie zu benutzen.
Weiterführende Quellen:
Bundeszentrale für politische Bildung (bpb) – 75 Jahre Grundgesetz
Deutscher Bundestag – Grundgesetz




